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Aktuelles

27.02.20 - Neue Führerscheinregelung in Kroatien in Kraft.



Lübeck, im Februar 2020 - Neue Führerscheinregelung in Kroatien in Kraft.

 

Die Vereinigung Deutscher Charterunternehmen (www.vdc.de) freut sich, die lang erhoffte Änderung verkünden zu können.

 

Ab sofort ist die Beschränkung für die Kategorie ‚B‘ von 30 Tonnen auf eine Längenbegrenzung bis 18m geändert worden.

Diese kundenfreundliche und nun klar zu erkennende Regelung bedeutet, dass nun alle Inhaber des amtlichen Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße (SBF-See) und Sportküstenschiffer-Schein (SKS),

Sportfahrzeuge in Kroatien bis zu einer Gesamtlänge von 18m (Lüa) führen dürfen. Die Funkscheinregelung (SRC erforderlich) bleibt davon unberührt. 

Insbesondere bei der Anmietung von Katamaranen >45 Fuß war dies bisher ein Problem, da diese Yachten von Ihrer Bauart mehr als 30 Tonnen haben und somit der SSS oder SHS für deutsche Staatbürger erforderlich war.

Die neue, klar definierte Längenbegrenzung bringt allen Kunden eine Rechtssicherheit, für die wir lange und intensiv verhandelt haben.

 

Auszug aus dem offizillem Amtsblatt: 

(2) bis zum Inkrafttreten der in Absatz 1 genannten Verordnung Punkt 1. und 2. Artikel 80. Artikel 81 der Artikel 82. Verordnung über Boote und Yachten ("Amtsblatt" Nr. 27/2005, 57/2006, 80/2007, 3/2008, 18/2009, 56/2010, 97/2012, 137/2013, 18/2016, 72/2017, 8/2020) 

werden die Worte "30 BT" durch die Worte "18 m" ersetzt.

 

Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass es sich um die rein rechtlichen Anforderungen handelt und Versicherungen oder Eigner höherwertige Scheine oder zusätzliche Erfahrungsnachweise verlangen dürfen.  

Im Zweifel, fragen Sie bei Ihrer VDC Agentur nach.

 

Mit freundlichen Grüßen

Catharina Falk

 

Geschäftsführung
VDC e. V.

Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen e.V.
Hudestrasse 24
23569 Lübeck

Tel.: 0049 (0)4362 5012891

Email: info@vdc.de
Web: vdc.de

Sitz & Register:
Hamburg, Amtsgericht,
Vereinsregister Nr.: VR 16200

 

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