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Aktuelles

01.07.20 - Griechenland Corona Infos - Die Grenzen öffnen!



Endlich ist es soweit - Griechenland öffnet die Grenzen und hebt Einreisebeschränkungen, Quarantäne und Yacht Charter Beschränkunen ab 15.06.2020 auf:

Internationale Flüge landen ab dem 15. Juni zum Flughafen Athen.
* Internationale Flüge landen ab dem 1. Juli auf allen griechischen Flughäfen.
* Eine Quarantänezeit von 14 Tagen ist nicht mehr vorgeschrieben.
* Die Yachtkapazität ist nicht betroffen.
* Die Beschränkungen der Hafenbehörde werden ab dem 25. Mai aufgehoben.
* Vor Reiseantritt ist kein COVID-19-Test erforderlich.
* Die Yachtbeschränkungen werden ab dem 25. Mai aufgehoben.

Urlauber müssen sich derzeit 48 Stunden vor Ihrer Einreise über nachfolgenden Link online registrieren: https://travel.gov.gr/#/

Bei Ankunft in Griechenland kann es in Ausnahmefällen, je nach Beurteilung des Fragebogens Passenger Locator Form (PLF) stichprobenartige Testungen geben. Diese sind gratis. Wird man getestet, muss man sich bis zum Ergebnis in Quarantäne begeben - hierfür gilt auch die Yacht, allerdings darf man nicht auslaufen.
Hier finden Sie das Dokument Griechenland Yachtcharter Fragebogen zur Gesundheitsklärung vor dem Boarding, welches Sie auf der Charterbasis verpflichtend ausfüllen müssen, sodass Sie dieses schon zuhause vollständig ausfüllen können.
Eine Empfehlung mit Vorbehalt ist, dass Sie sich bereits zu Hause einem PCR Test unterziehen und wenn Sie dann bei Ankunft in Griechenland das negative Testergebnis vorweisen, müssen sie sich nicht in Quarantäne begeben.
Es gelten folgende Vorschriften für Charteryachten:
Der Skipper ist dafür verantwortlich, die Temperatur aller Passagiere täglich aufzuzeichnen.
Die Apotheke der Yacht muss unter anderem ein Palmic Oximeter und ein UV Digital Thermometer enthalten. Diese werden dem Skipper zusammen mit den Bootsdokumenten und dem Temperaturlogbuch vor der Einschiffung gegen eine Mietgebühr übergeben.
Bei Verdacht auf das Corona-Virus, sind Chartercrews derzeit dazu verpflichtet, dies der Basis (Weiterleitung an die Behörden) zu melden.

Bitte beachten Sie dass diese Infos ohne Gewähr sind und sich jederzeit ändern können - offizielle Meldungen finden Sie wie immer auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

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